Nach Abriss und Gerichtsreform: Wie geht es mit den Landesimmobilien in Herford weiter?

von Katharina Brand

Landtagsabgeordneter Christian Dahm stellt Kleine Anfrage zur Zukunft des ehemaligen Jugendgefängnisses und des Arbeitsgerichtsstandortes

Wie geht es mit den landeseigenen Justizliegenschaften in Herford weiter? Diese Frage stellt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christian Dahm der Landesregierung in Form einer Kleinen Anfrage.

Hintergrund ist die geplante Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Ostwestfalen-Lippe. Nach den derzeitigen Planungen der Landesregierung sollen die Arbeitsgerichte in Herford, Minden, Paderborn und Detmold ab dem Jahr 2031 am Standort Bielefeld zusammengeführt werden. Für Herford sind nach derzeitigem Stand zudem keine regelmäßigen Gerichtstage vorgesehen.

Damit steht auch der bisherige Arbeitsgerichtsstandort Herford vor einer grundlegenden Veränderung. Das Arbeitsgericht befindet sich gemeinsam mit Teilen der Polizei in einer landeseigenen Liegenschaft an der Elverdisser Straße. Eigentümer ist das Land Nordrhein-Westfalen.

„Wenn die Landesregierung den Arbeitsgerichtsstandort Herford aufgibt, muss sie auch sagen, was anschließend mit den betroffenen Flächen und Gebäuden passieren soll“, erklärt Christian Dahm. „Es darf nicht passieren, dass landeseigene Immobilien über Jahre hinweg leer stehen und wichtige Flächen ungenutzt bleiben.“

Besonders im Blick hat Dahm in diesem Zusammenhang auch das Gelände des ehemaligen Jugendgefängnisses unmittelbar am Amtsgericht Herford. Nach jahrelangem Leerstand wurde das Gebäude inzwischen abgerissen. Zurückgeblieben ist eine innerstädtische Fläche mit erheblichem städtebaulichem Entwicklungspotenzial.

„Über Jahre hinweg habe ich immer wieder nach der Zukunft des ehemaligen Jugendgefängnisses gefragt. Erst nach mehreren Kleinen Anfragen wurde der geplante Abriss konkret benannt. Jetzt ist die Fläche frei, aber es gibt keine Klarheit darüber, wie es dort weiter geht und was dort entstehen soll“, so Dahm.

Mit seiner aktuellen Kleinen Anfrage möchte der SPD-Landtagsabgeordnete deshalb unter anderem wissen, welche konkrete Nachnutzung oder bauliche Entwicklung für das Grundstück des ehemaligen Jugendgefängnisses vorgesehen ist, welche Gespräche darüber bereits geführt wurden und welche Perspektiven, für die bislang vom Arbeitsgericht Herford genutzten Flächen bestehen.

Auch nach den Planungen für das Objekt Elverdisser Straße 12, das jetzige Arbeitsgericht, fragt Dahm ausdrücklich.

„Mit dem Abriss des ehemaligen Jugendgefängnisses und der geplanten Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit stehen gleich mehrere landeseigene Flächen am Justizstandort Herford vor einer neuen Entwicklungsperspektive“, betont Christian Dahm. „Deshalb erwarte ich von der Landesregierung ein abgestimmtes Konzept. Herford darf nicht mit Leerständen und Brachflächen alleine gelassen werden. Es muss Klarheit geschaffen werden, wie das Land seine Immobilien künftig nutzen und entwickeln will.“

Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage.