„Landesregierung gefährdet Denkmalschutz in NRW – Sachverständige kritisieren Pläne für neues Gesetz“

von Katharina Brand-Parteck

Christian Dahm:

Am Freitag (18.03.) fand im Ausschuss für Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW die Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes statt. Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens ist in Gefahr. Denn die Landesregierung möchte ein völlig untaugliches Denkmalschutzgesetz durchpeitschen. Sie hat bereits zwei Entwürfe vorgelegt, die von Fachleuten massiv kritisiert wurden. Nun folgt ein Gesetzesentwurf, der genauso mangelhaft ist.

Die Kritik der Fachverbände sowie Expertinnen und Experten war von Anfang an laut. So unterzeichneten mehr als 24 000 Menschen eine Petition gegen die Entwürfe. Nun, kurz vor Ende der Legislatur, wurde dem Landtag ein Gesetzesentwurf zugeleitet, der im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gebracht werden soll. Das ist der Thematik nicht würdig. Die öffentliche Diskussion zeigt, dass der Denkmalschutz bewegt. Die Anhörung hat dies mehr als eindrücklich gezeigt.

Die Stellungnahmen der Fachleute haben deutlich unterstrichen: An der ursprünglichen Kritik hat sich nichts geändert. Der Großteil der geladenen Sachverständigen lehnte den Gesetzesentwurf der Landesregierung ab und kritisierte ihn deutlich.

Denn wichtige Expertise soll aus dem Denkmalschutz ausgesperrt werden. NRW verfügt über exzellente Denkmalfachbehörden, für die uns unsere europäischen Nachbarn aufgrund ihrer Expertise beneiden würden, wie ein Sachverständiger versicherte. Momentan nehmen sie eine zentrale Rolle bei der Prüfung denkmalschutzrechtlicher Belange ein. Dies soll nach Willen der Landesregierung in Zukunft ohne Grund wegfallen. Der Schutz der Denkmäler wird durch den Wegfall der Fachlichkeit gefährdet.

Die geplante Neureglung nimmt nicht nur den Fachbehörden die Macht. Sie übergibt den Kommunen als Denkmalschutzbehörden, Aufgaben, die sie überfordern können. Denkmalschutz zeichnet sich durch besondere fachliche Tiefe aus. Wir können eine solche Expertise nicht von allen Städten und Gemeinden verlangen, besonders nicht von den kleinen Kommunen. Zumal in den Kommunen eher städtebauliche Aspekte eine Rolle spielen, als der Denkmalschutz.

Die Sachverständigen machten deutlich, mit diesem Entwurf drohe in der Praxis Chaos und Unübersichtlichkeit. Besonders die eingespielte Praxis sei eine der Stärken der bestehenden Rechtslage.

Der Denkmalschutz ist als Staatszielbestimmung in Art. 18 Abs.2 der Landesverfassung geregelt. Bei einem solchen Wegfall der Kompetenz, wie ihn die Landesregierung plant, muss man sich die Frage stellen, ob man dieser Staatszielbestimmung so noch gerecht wird. Auch muss die drohende Überforderung der Kommunen kritisch betrachtet werden, mit Blick auf die Frage der Konnexität.

Das sinnvolle bestehende Denkmalschutzgesetz muss bleiben. Denn in der gesamten Anhörung wurde es durchweg als ein gutes und bewährtes Gesetz beschrieben. Der Sachverständige des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz nannte das aktuell geltende Gesetz einen Höhepunkt. Wir hoffen daher, dass die Sachverständigenanhörung die Landesregierung noch zu einem Einsehen bringt.“