Der Anliegerprotest am Amtshausberger Weg zeigt deutlich, dass derzeitige Gesetzgebung des Landes NRW dringend reformiert werden muss

von Katharina Brand-Parteck

Berichterstattung der NW Bad Oeynhausen vom 23.06.2021

„Der Anliegerprotest am Amtshausberger Weg zeigt sehr deutlich, dass die derzeitige Gesetzgebung des Landes NRW dringend reformiert werden muss“, erklärt Christian Dahm, heimischer Landtagsabgeordneter und stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

„Ich kann gut nachvollziehen, dass die Anlieger kein Verständnis dafür haben, dass nach nunmehr fünf Jahrzehnten plötzlich Erschließungsbeiträge in teilweise fünfstelliger Höhe für den Endausbau ihrer Straße drohen. Das stellt einige Familien und Haushalte vor erhebliche finanzielle Probleme.

Sie sind damit nicht allein. Bürger aus ganz NRW wenden sich mit dieser Problematik an mich. Wir hatten daher im April des letzten Jahres einen Antrag in den Landtag eingebracht, der für solche Fälle zumindest eine Verjährungsfrist von 25 Jahren vorsieht. Damit wären die Anwohner des Amtshausberger Wegs freigestellt von den Erschließungsbeiträgen. Diese Forderung wurde allerdings von CDU und FDP im Landtag abgelehnt.

Ebenfalls fordern wir, das Land NRW als zuständiger Gesetzgeber solle grundsätzlich die Ausbaukosten der Anlieger übernehmen. Hierzu hat die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht. Die bisher landesweit gezahlten Beiträge der Anlieger in Höhe von bis zu 130 Millionen Euro wollen wir den Kommunen aus dem Landeshaushalt erstatten. Bislang gibt es keine Zustimmung der Landesregierung zu unserem Gesetzesentwurf.

Die Regierungsfraktionen in NRW weigern sich beharrlich, den ewigen Erschließungsbeiträgen einen Riegel vorzuschieben. Dies ist gerade deshalb unverständlich, weil auch das Bundesverfassungsgericht feststellt, es müsse ein Gebot der Belastungsklarheit und –vorhersehbarkeit geben. Und dies sei nun mal Aufgabe des Landes NRW.

Es fehlt in Düsseldorf an verantwortlicher Stelle das Gespür für die Bedürfnisse der Menschen vor Ort. Ausbaden müssen es, wie jetzt in Bad Oeynhausen, die betroffenen Anwohner.“