Christian Dahm und Christian Obrok: „Arbeitsgericht Herford darf nicht dem schwarz-grünen Kahlschlag zum Opfer fallen“

von Katharina Brand-Parteck

Landtagsabgeordnete fordern Justizminister zum Überdenken der Pläne auf

Die geplante Zusammenlegung der Arbeitsgerichte in Herford, Minden, Paderborn und Detmold mit dem Standort Bielefeld zum 1. Januar 2031 stößt bei den beiden heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Christian Dahm und Christian Obrok auf deutliche Kritik. Beide lehnen die Pläne ausdrücklich ab und warnen vor einem massiven Verlust an Bürgernähe und regionaler Präsenz der Justiz.

Justizminister Dr. Benjamin Limbach hatte entsprechende Pläne am Donnerstag in Düsseldorf vorgestellt.

„Mit dieser Strukturreform zieht sich die Justiz aus der Fläche zurück. Das ist ein Kahlschlag, den wir entschieden ablehnen“, erklären Dahm und Obrok. Die von der schwarz-grünen Landesregierung angestrebte Reform schwäche den Rechtsstaat im Kreis Herford, in der Region und verschärfe bestehende Probleme, statt sie zu lösen.

Nach dem Gesetzentwurf von schwarz-grün soll der Bezirk des bisherigen Standorts Herford künftig vom rund 17 Kilometer entfernten Arbeitsgericht in Bielefeld mit abgedeckt werden. Gerichtstage sind ab 2031 lediglich noch in Minden, Paderborn und Detmold vorgesehen – nicht jedoch in Herford. Für Dahm und Obrok ist das ein falsches Signal: „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beschäftigte sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis Herford bedeuten diese Pläne längere Anfahrtswege und zusätzliche Belastungen. Das ist nicht akzeptabel.“ Besonders betroffen wären diejenigen, die auf Bus und Bahn oder auf Unterstützung angewiesen sind.

Beide sprechen sich mindestens für die Einführung regelmäßiger Gerichtstage in Herford aus, um die Erreichbarkeit zu sichern. „Wir werden uns im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass Herford weiterhin ein Ort der Rechtsprechung bleibt“, kündigen Dahm und Obrok an.

Zugleich machen sie deutlich, dass Gerichtstage oder digitale Angebote eine dauerhaft wohnortnahe Justiz nicht ersetzen können. „Gerade im Arbeitsrecht geht es oft um existenzielle Fragen. Schnelligkeit, Ortsnähe und persönliche Erreichbarkeit sind zentrale Voraussetzungen für Vertrauen in den Rechtsstaat.“

Die geplante Reform sei weder fachlich überzeugend noch zukunftsfähig geplant. Sie folge einer kurzsichtigen Einsparlogik und gefährde die Attraktivität des Justizdienstes im ländlichen Raum. „Personalengpässe werden so nicht behoben – im Gegenteil: Es droht weiterer Personalverlust. Auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter könnten abgeschreckt werden.“

Durch die Reform werde insgesamt Personal aus der Arbeitsgerichtsbarkeit abwandern. Umgekehrt ist bislang völlig ungeklärt, wie der stark anwachsende Personalkörper an den künftigen Stammgerichten überhaupt räumlich untergebracht werden soll.

Christian Dahm und Christian Obrok fordern daher den Justizminister auf, den Reformkurs grundlegend zu überdenken. „Unser Ziel ist klar: Eine zukunftsfähige Justiz braucht verlässliche Strukturen, ausreichend Personal und vor allem Präsenz vor Ort – auch in der Fläche und damit auch am Standort Herford.“