Altes Herforder Jugendgefängnis soll nicht verkauft werden

von Katharina Brand-Parteck

Weiternutzung trotzdem unklar – Dahm stellt deshalb weitere Fragen

Vor rund vier Wochen hatte sich der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christian Dahm nach dem alten Herforder Jugendgefängnis am Amtsgericht erkundigt.

In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung fragte Dahm, was auf Dauer mit dem Gebäude in Landesbesitz passieren soll. Die ehemalige Zweigstelle der JVA Herford stehe seit 20 Jahren leer, sei in einem sehr schlechten Zustand und stark Sanierungsbedürftig.

Mittlerweile liegt Dahm die Antwort der Landesregierung vor.

Demnach habe die Landesregierung ein grundsätzliches Interesse an einer weiteren Nutzung der Liegenschaft. In Zusammenarbeit mit dem Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, prüfe man aktuell Möglichkeiten, wie das Gebäude seitens der Justiz weiter genutzt werden könnte. Auch Sanierungs- und Instandsetzungsschritte werden geprüft, heißt es in der Antwort. Ein Verkauf oder eine anderweitige Nutzung des alten Gefängnisses sei seitens der Landesregierung nicht geplant.

Christian Dahm sieht die Antwort der Landesregierung durchaus kritisch. „Eine weitere Nutzung der Liegenschaft wird kaum in Betracht kommen, da diese in einem sehr schlechten und verwahrlosten Zustand ist und ein weiteres Gefängnis sicherlich nicht in Herford oder in OWL benötigt wird.“

Klar ist aber jetzt, dass die Liegenschaft nicht verkauft werden soll, sondern für die Justiz weiter zu entwickeln ist.

Allerdings gehen ihm die Antworten er Landesregierung nicht weit genug und sind viel zu vage. Daher stellt Dahm weitere Fragen an die Landesregierung:

„Wann liegen denn die Erkenntnisse für die Nachnutzung vor? Und wie sollen die Sanierungsmöglichkeiten konkret aussehen? Nach meinen Recherchen ist das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand und als Gefängnis kaum noch nutzbar, zumal auch kein Bedarf dafür besteht. Fraglich ist, ob das Land für die Sanierung überhaupt Haushaltsmittel eingestellt hat. Und natürlich die grundsätzliche Frage: Wann soll mit den Arbeiten begonnen werden?

Wir sind es den Herfordern einfach schuldig, hier nachzuhaken. Das ist ein Schandfleck mitten in der Stadt und verwahrlost zusehends. Wenn jetzt noch Jahre ins Land ziehen, bis es Erkenntnisse über die Nachnutzung gibt, ist keinem geholfen.“

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage dauert erneut vier Wochen.